Wenn das Finanzamt die Sprachreise sponsert

Wer eine Sprachreise in Erwägung zieht, wird schnell feststellen, dass dieser nicht gerade günstig ist. Denn neben den Kosten für den Sprachkurs fallen noch die Anreise, die Unterkunft wie auch die Verpflegung an.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings möglich, dass diese Sprachreisen beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden können. Was du dabei beachten musst, möchte ich dir hier erklären.

Allerdings ist es natürlich sinnvoll, dass du trotzdem nochmals bei deinem Steuerberater nachhakst, da sich die Gesetzeslage ständig ändern könnte und die Anerkennung von Finanzamt zu Finanzamt verschieden sind. Es wäre ärgerlich, wenn ein kleiner Beleg oder etwas anderes fehlt, um die Sprachreise abzusetzen.

Sprachreisen steuerlich absetzen: So geht's!

Sprachreisen steuerlich absetzen: So geht’s!

So sind Sprachreisen steuerlich absetzbar

Eine Sprachreise kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es für den Beruf nötig ist, die Sprache zu lernen oder sich weiterzubilden. Neben den Kosten für den Kurs ist es auch möglich die Lehrmaterialien als Werbungskosten (§9 ESTG) in unbegrenzter Höhe abzusetzen.

Jedoch ist dies nur durchführbar, wenn der Sprachkurs innerhalb der Europäischen Union stattfindet. Dennoch solltest du dich vorher nochmals bei deinem zuständigen Finanzamt erkundigen, da die Chancen auf Anerkennung von Region zu Region unterschiedlich sind. Wichtig ist vor allen Dingen, dass der Sprachkurs beruflich von Bedeutung ist, sonst besteht selten die Chance, dass das Finanzamt dies als Werbungskosten anerkennt.

Familienurlaub geplant? Der Sprachkurs ist auch hier absetzbar

Unter bestimmten Bedingungen kann sogar die Familienreise teilweise steuerlich abgesetzt werden. Vor allem dann, wenn für die Sprachreise eine Unterkunft im Gastland nötig ist. So kann ein größerer Anteil der Ausbildungskosten als Sonderausgabe (§10 ESTG) abgesetzt werden. Doch auch die Fahrtkosten und die Verpflegungspauschale können Berufstätige dabei geltend machen.

Allerdings sollte dabei auch beachtet werden, dass ein Teil der Kosten als „private Lebensführung“ gilt, was heißt, dass die Kosten nur anteilmäßig abgesetzt werden können und nicht die komplette Summe der Reise. Hierfür wäre es sinnvoll einen Steuerberater hinzuzuziehen, damit er die Kosten genau aufteilt und es beim Finanzamt keine Probleme gibt.

Nachweise müssen sein

Damit keine unnötigen Diskussionen mit dem Finanzamt auf dich zukommen, solltest du natürlich alle Belege aufbewahren. Dies heißt, dass ein Teilnehmerzertifikat vorliegen muss, um die Urlaubsreise als Sprachreise auszuweisen. Sinnvoll ist es aber auch, täglich ein Art Berichtsheft zu führen, in denen die Unterrichtszeiten, wie auch die Lerninhalte und die erforderliche Dauer der Hausaufgaben stehen.

Außerdem kannst du die Chance erhöhen, um die Sprachreise abzusetzen, wenn der Kurs mindestens 30 Wochenstunden beträgt. Auch eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber sollte dabei dem Finanzamt vorgelegt werden, dass der Kurs für deinen Beruf notwendig war.

Wenn du dies beachtest und dich rechtzeitig mit deinem Steuerberater abstimmst, kann es bei der anschließenden Steuererklärung zu einem ordentlichen geldwerten Vorteil für dich kommen.

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